Entsprechenserklärung 2008
Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat der GK SOFTWARE AG haben am 15. April 2009
erklärt, dass den meisten Empfehlungen und Anregungen der
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung
vom 14. Juni 2007 bzw. vom 06. Juni 2008 mit Ausnahme der nachfolgenden
Abweichungen entsprochen wurde.
- Kodex Ziffer 3.8 Entgegen der Festlegung des Kodexes über die
Vereinbarung eines Selbstbehalts im Rahmen der D&O-Versicherung, ist
ein Selbstbehalt der versicherten Personen in der Versicherung der GK
SOFTWARE AG nicht vorgesehen. Die GK SOFTWARE AG ist der Ansicht, dass
die Sorgfalt und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des
Aufsichtsrats und des Vorstands ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen
solchen Selbstbehalt nicht verbessert werden können.
- Kodex
4.2.4 Entgegen des Kodexes wurden im Konzernanhang die Bezüge jedes
einzelnen Vorstandsmitglieds nicht angegeben, weil die GK SOFTWARE AG
der Ansicht ist, dass dadurch keine weitere Transparenz geschaffen wird.
- Kodex Ziffer 5.1.2 Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder
existiert nicht; nach Ansicht der GK SOFTWARE AG spielt die fachliche
Qualifikation der Vorstandsmitglieder die übergeordnete Rolle.
- Kodex
Ziffer 5.3 Abweichend von Ziffer 5.3 des Kodexes bildet der
Aufsichtsrat der GK SOFTWARE AG keine Ausschüsse, da wegen der Größe des
Gremiums (der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern) die
gleichmäßige intensive Information aller Mitglieder des Aufsichtsrats am
effizientesten in Gesamtsitzungen des Aufsichtsrats zu garantieren ist.
Alle Fragestellungen können im gesamten Gremium angemessen behandelt
und beantwortet werden. Es ist daher auch kein Prüfungsausschuss (Ziffer
5.3.2) eingerichtet. Gleiches gilt für den Nominierungsausschuss
(Ziffer 5.3.3) und die besonderen Fachausschüsse (Ziffer 5.3.4).
- Kodex
Ziffer 5.4.1 Eine obligatorische Altersgrenze ist für die Mitglieder
des Aufsichtsrats nicht vorgesehen, da gerade die älteren
Aufsichtsratsmitglieder durch ihren Erfahrungsschatz das Gremium
bereichern und die fachliche Qualifikation von übergeordneter Bedeutung
ist.
- Kodex 5.4.6 Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
erfolgt ausschließlich mit fixen Bestandteilen. Eine erfolgsabhängige
Vergütungskomponente wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt, da
die Mitglieder des Aufsichtsrats frei von möglichen Konflikten ihrer
Aufgabe als Aufsichtsgremium der Gesellschaft nachkommen können sollen.
- Kodex
7.1.2 Der Konzernabschluss wird nicht binnen 90 Tagen nach
Geschäftsjahresende veröffentlicht, sondern nach aktuellen Richtlinien
der Deutsche Börse AG nach vier Monaten. Die Zwischenberichte werden
nicht nach 45 Tagen vorliegen, sondern gemäß der aktuellen Richtlinien
der Deutsche Börse AG nach zwei Monaten. Die GK SOFTWARE AG ist der
Auffassung, dass die von der Deutsche Börse AG vorgegebenen Zeiträume
für eine ausführliche Information der Aktionäre ausreichend sind.