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Der Meldekanal der GK

Für GK  hat es höchste Priorität, dass die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die internen Anweisungen eingehalten werden. Daher ist es für GK von großer Bedeutung, dass ein mögliches Fehlverhalten so früh wie möglich erkannt wird, um es abzustellen und gegebenenfalls weitere Konsequenzen daraus zu ziehen.

Konform zur EU Richtlinie 2019/1937, sog. „Whistleblower Richtlinie“, haben wir deshalb mit einem externen Anbieter einen Meldekanal eingerichtet. Dieser erlaubt es jeder Person, unter Wahrung ihrer Anonymität, Hinweise auf verschiedene Art abzugeben.

Das Ziel dieses Meldekanals ist es, die Gesellschaft auf mögliche schwere Regel- oder Rechtsverstöße hinzuweisen. Vorrangig werden darunter Verstöße verstanden, die das Potential haben vor allem die Reputation oder die finanziellen Interessen der GK oder mittelbar unserer Geschäftspartner zu schädigen. Hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen Menschenrechte, fairen Wettbewerb und Umweltschutz.

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