Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde.
Die ordentliche Hauptversammlung der GK Software SE fand am Mittwoch, den 28. Juni 2023, um 11:00 Uhr (MESZ), im Innovation Center der GK Software SE, Waldstraße 7, 08261 Schöneck/Vogtland, statt.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde.
Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.