Dem Vorstand der GK Software SE (ISIN DE000A40S3V1 / WKN A40S3V, die „Gesellschaft“) ist heute das förmliche Verlangen der Fujitsu ND Solutions AG („FNDS“) gemäß §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf FNDS in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen und zu diesem Zweck die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf FNDS beschließen zu lassen.
Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die FNDS den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird FNDS zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
FNDS hält nach eigenen Angaben unmittelbar 2.189.659 Aktien, was rund 96,33 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht. FNDS ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Das Wirksamwerden des Squeeze-Outs hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ab.
FNDS hat sich einen Widerruf ihres Übertragungsverlangens bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft hinsichtlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin vorbehalten.