GK Software AG („GK Software“ oder „Gesellschaft“) gibt die erfolgreiche Emission einer Wandelanleihe mit einer Laufzeit bis Oktober 2022 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 15 Mio. Euro bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen sind anfänglich in 96.774 neue beziehungsweise bestehende auf den Inhaber lautende Stammaktien der GK Software wandelbar. Dies entspricht ca. 5,12% des ausstehenden Aktienkapitals Gesellschaft. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Anleihe war dreifach überzeichnet.

Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 5 Jahren, werden zu 100% des Nennbetrags begeben und werden mit einem Kupon von 3,00% p.a. verzinst. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 155,00, was einer Wandlungsprämie von circa 21,4837% über dem Referenzkurs (Stand: 18. Oktober 2017) entspricht.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Südafrika und Japan oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, angeboten. Die Wandelschuldverschreibungen werden durch die Gesellschaft am [26]. Oktober 2017 begeben und sollen zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.

Den Nettoemissionserlös beabsichtigt die GK Software AG im Wesentlichen in das weitere Wachstum zu investieren, wobei insbesondere Investitionen in Lösungsausprägungen für neue Marktsegmente und Kundengruppen, in neue Technologien wie künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen und Internet of Things (IoT) sowie komplementäre Produkte geplant sind. Parallel dazu ist die Verwendung eines Teils der Mittel für die langfristige Finanzierung der kürzlich durchgeführten Akquisition der prudsys AG sowie für allgemeine Unternehmenszwecke vorgesehen.

Die ICF BANK AG hat die Transaktion als Sole Lead Manager begleitet.

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Diese Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen. Ein Prospekt wird im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen nicht erstellt. Die Schuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der Schuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Schuldverschreibungen erstellen oder registrieren lassen muss.

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