GK Software SE, Schöneck
ISIN: DE0007571424
WKN: 757142

Es ist beabsichtigt, die valuephone GmbH mit Sitz in Schöneck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22883 als übertragende Gesellschaft auf die GK Software SE mit Sitz in Schöneck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 31501, als aufnehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Dadurch überträgt die valuephone GmbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0.00 Uhr (Verschmelzungsstichtag), auf die GK Software SE im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG).

Der Verschmelzungsvertrag wurde im Entwurf zum Handelsregister der GK Software SE eingereicht.

Die GK Software SE ist die alleinige Gesellschafterin der valuephone GmbH. Ein Verschmelzungsbeschluss der aufnehmenden GK Software SE ist gemäß § 62 Abs. (2) UmwG deswegen nicht erforderlich. Dies gilt jedoch gemäß § 62 Abs. (2) UmwG dann nicht, wenn Aktionäre der GK Software SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht werden unsere Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Verlangen ist an die GK Software SE, Investor Relations, z. H. Herrn André Hergert, Vorstand, 08261 Schöneck/Vogtl., Waldstraße 7, Fax: +49 37464 84 15, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu richten.

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, folgende Unterlagen abzurufen:

1. Verschmelzungsvertrag zwischen der GK Software SE und der valuephone GmbH (Entwurf) – https://investor.gk-software.com/de/corporate-governance/verschmelzung-valuephone
2. Jahresabschlüsse und Lageberichte der GK Software SE und der valuephone GmbH für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018 – https://investor.gk-software.com/de/corporate-governance/verschmelzung-valuephone

Ein Verschmelzungsbericht ist nach § 8 Abs. (3) Satz 1 UmwG und eine Prüfung der Verschmelzung durch einen sachverständigen Prüfer nach § 9 Abs. (2) und (3) i.V.m. § 8 Abs. (3) Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Schöneck, im Juni 2019

GK Software SE
Der Vorstand

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