Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 24.04 2023, in der mitgeteilt wird, dass Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, die Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der GK Software SE am 18.04.2024 überschritten hat, machen wir hiermit die folgende Mitteilung gemäß § 43 des Wertpapierhandelsgesetz:
- Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der GK Software SE überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern wurde im Rahmen der Kundenbetreuung vorgenommen.
- Morgan Stanley könnte in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an der GK Software SE erwerben, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung.
- Morgan Stanley hat nicht die Absicht, die Zusammensetzung des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der GK Software SE zu beeinflussen.
- Morgan Stanley beabsichtigt nicht, eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der GK Software SE herbeizuführen, insbesondere nicht des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividendenpolitik.
- Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10 % der Stimmrechte an der GK Software SE überschritt, resultierte aus bzw. erfolgte im Rahmen der Kundenvermittlung. Die Aufstockung wurde durch eine Kombination aus Fremd- und Morgan Stanley-Eigenmitteln finanziert.