Die Montagu Private Equity LLP, London, Großbritannien hat uns am 03.09.2021 mitgeteilt, dass durch den Wegfall der Zurechnung von Tochterunternehmen durch Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung der von ihr gehaltene Anteil der Stimmrechte die Schwelle von 3 Prozent unterschritten hat.

Datum der Schwellenberührung: 19.08.2021

 

Gesamtstimmrechtsanteile

 
neu
letzte Mitteilung
Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.)
0,00 %
3,06 %
Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.)
0,00 %
0,09 %
Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.)
2,98 %
3,15 %
Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG
2.247.275
/

 

ISIN
absolut
in %
DE0007571424
direkt 0
zugerechnet 0
direkt 0,00 %
zugerechnet 0,00 %
Summe
0
0,00 %

 

Auf Grund der Abgabe von Unabhängigkeitserklärungen sind der Montagu-Gruppe seit dem 19.08.2021 keine Stimmrechte mehr von der Universal-Gruppe zuzurechnen. Die Bestände der Universal-Gruppe haben sich vor Abgabe der Unabhängigkeitserklärungen nicht in schwellenrelevanter Weise geändert. Die melderelevanten Bestände der Universal-Investment GmbH zum 19.08.2021 betragen: 4,53%/0,5%/5,03%.

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