Entsprechenserklärung 2009

Am 16. April 2009 gaben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz ab, nach der die GK SOFTWARE den meisten Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht. Die Erklärung lautet:
Vorstand und Aufsichtsrat der GK SOFTWARE AG erklären, dass sie bis einschließlich dem heutigen Tag den jeweils gültigen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ i. d. F. vom 14. Juni 2007 bzw. vom 6. Juni 2008 mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen entsprochen haben.

  • Kodex Ziffer 3.8 Entgegen der Festlegung des Kodex über die Vereinbarung eines Selbstbehalts im Rahmen der D&O-Versicherung, ist ein Selbstbehalt der versicherten Personen in der Versicherung der GK SOFTWARE AG nicht vorgesehen. Die GK SOFTWARE AG ist der Ansicht, dass die Sorgfalt und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt nicht verbessert werden können.
  • Kodex 4.2.4 Entgegen des Kodex wurden im Konzernanhang die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds nicht angegeben, weil die GK SOFTWARE AG der Ansicht ist, dass dadurch keine weitere Transparenz geschaffen wird.
    Kodex Ziffer 5.1.2 Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder existiert nicht; nach Ansicht der GK SOFTWARE AG spielt die fachliche Qualifikation der Vorstandsmitglieder die übergeordnete Rolle.
  • Kodex Ziffer 5.3 Abweichend von Ziffer 5.3 des Kodex bildet der Aufsichtsrat der GK SOFTWARE AG keine Ausschüsse, da wegen der Größe des Gremiums (der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern) die gleichmäßige intensive Information aller Mitglieder des Aufsichtsrats am effizientesten in Gesamtsitzungen des Aufsichtsrats zu garantieren ist. Alle Fragestellungen können im gesamten Gremium angemessen behandelt und beantwortet werden. Es ist daher auch kein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2) eingerichtet. Gleiches gilt für den Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3) und die besonderen Fachausschüsse (Ziffer 5.3.4).
  • Kodex Ziffer 5.4.1 Eine obligatorische Altersgrenze ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht vorgesehen, da gerade die älteren Aufsichtsratsmitglieder durch ihren Erfahrungsschatz das Gremium bereichern und die fachliche Qualifikation von übergeordneter Bedeutung ist.
  • Kodex 5.4.6 Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt ausschließlich mit fixen Bestandteilen. Eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt, da die Mitglieder des Aufsichtsrats frei von möglichen Konflikten ihrer Aufgabe als Aufsichtsgremium der Gesellschaft nachkommen können sollen.
  • Kodex 7.1.2 Der Konzernabschluss wird nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht, sondern nach aktuellen Richtlinien der Deutsche Börse AG nach vier Monaten. Die Zwischenberichte werden nicht nach 45 Tagen vorliegen, sondern gemäß der aktuellen Richtlinien der Deutsche Börse AG nach zwei Monaten. Die GK SOFTWARE AG ist der Auffassung, dass die von der Deutsche Börse AG vorgegebenen Zeiträume für eine ausführliche Information der Aktionäre ausreichend sind.