Entsprechenserklärung 2010

§ 161 Aktiengesetz verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat der GK SOFTWARE AG jährlich zu erklären, dass den vom Bundesminister der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

Diese Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.

Die letzte jährliche Erklärung wurde im April 2009 abgegeben. Für die Vergangenheit bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Kodex-Fassung vom 6. Juni 2008. Für die zukünftige Corporate Governance Praxis der GK SOFTWARE AG bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 18. Juni 2009.

Am 14. April 2010 erklärten Vorstand und Aufsichtsrat der GK SOFTWARE AG, dass seit der Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im April 2009 den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit den in der Erklärung vom April 2009 gemachten Ausnahmen entsprochen wurde und mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wird.

  • Kodex Ziffer 2.3.3 Entgegen der Empfehlung des Kodex stellt die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter nicht zur Verfügung. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass Möglichkeiten der persönlichen Wahrnehmung der Rechte der Aktionäre auch ohne eine solche durch die Gesellschaft gestellte Stimmrechtsvertretung vorhanden sind.
  • Kodex Ziffer 2.3.4 Die Gesellschaft wird keine Internet-Übertragung der Hauptversammlung durchführen, da Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung sind, dass hierdurch keine höhere Teilnahme an der Hauptversammlung erreicht werden kann.
  • Kodex Ziffer 3.8 Zur Zeit folgt die Gesellschaft der Empfehlung einer Festlegung eines Selbstbehaltes im Rahmen einer D&O Versicherung noch nicht, da die gesetzliche Forderung nach einem Selbstbehalt im Rahmen einer D&O-Versicherung zu einer Überprüfung des Versicherungsschutzes genutzt wird. Die Gesellschaft wird jedoch noch in diesem Jahr eine gesetzeskonforme Änderung der D&O-Versicherung durchführen. Die GK SOFTWARE AG ist jedoch weiterhin der Ansicht, dass die Sorgfalt und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt nicht verbessert werden können.
  • Kodex Ziffer 4.2.4 Die Gesellschaft weist die Bezüge der Mitglieder des Vorstandes mit Nennung des Namens im Abschluss nicht aus. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes werden offengelegt. Die Abweichung erfolgt, da nach Auffassung der Gesellschaft die individualisierte Nennung keinen bedeutenden Beitrag zur Transparenz leistet, jedoch schwerwiegende Nachteile für einzelne Vorstandsmitglieder vermieden werden.
  • Kodex Ziffer 5.1.2 Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder existiert nicht; nach Ansicht der GK SOFTWARE AG spielt die fachliche Qualifikation der Vorstandsmitglieder die übergeordnete Rolle.
  • Kodex Ziffer 5.3 Abweichend von Ziffer 5.3 des Kodex bildet Aufsichtsrat der GK SOFTWARE AG keine Ausschüsse, da wegen der Größe des Gremiums (der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern) die gleichmäßige intensive Information aller Mitglieder des Aufsichtsrats am effizientesten in Gesamtsitzungen des Aufsichtsrats zu garantieren ist. Alle Fragestellungen können im gesamten Gremium angemessen behandelt und beantwortet werden. Es ist daher auch kein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2) eingerichtet. Gleiches gilt für den Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3) und die besonderen Fachausschüsse (Ziffer 5.3.4).
  • Kodex Ziffer 5.4.1 Eine obligatorische Altersgrenze ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats nicht vorgesehen, da gerade die älteren Aufsichtsratsmitglieder durch ihren Erfahrungsschatz das Gremium bereichern und die fachliche Qualifikation von übergeordneter Bedeutung ist.
  • Kodex 5.4.6 Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt ausschließlich mit fixen Bestandteilen. Eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente wird den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt, da die Mitglieder des Aufsichtsrats frei von möglichen Konflikten ihrer Aufgabe als Aufsichtsgremium der Gesellschaft nachkommen können sollen.
  • Kodex 7.1.2 Der Konzernabschluss wird nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht, sondern nach aktuellen Richtlinien der Deutsche Börse AG nach vier Monaten. Die Zwischenberichte werden nicht nach 45 Tagen vorliegen, sondern nach gemäß der aktuellen Richtlinien der Deutsche Börse AG nach zwei Monaten. Die GK SOFTWARE AG ist der Auffassung, dass die von der Deutsche Börse AG vorgegebenen Zeiträume für eine ausführliche Information der Aktionäre ausreichend sind.